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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wermento GmbH — Stand 12/2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Wermento GmbH und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Wermento GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss und Fördermittelgrundsatz

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des schriftlichen Angebots durch den Kunden unmittelbar und verbindlich zustande, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Die Beantragung, Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln (z. B. KfW, BAFA oder vergleichbare Programme) stellt grundsätzlich keine aufschiebende Bedingung für das Zustandekommen oder die Wirksamkeit des Vertrags dar.

Fördermittel sind nicht Vertragsbestandteil, sondern dienen ausschließlich als unverbindliche Orientierung.

Abweichend hiervon kann im jeweiligen Angebot — insbesondere bei Wärmepumpenanlagen — ausdrücklich eine aufschiebende oder auflösende Bedingung gemäß § 158 BGB vereinbart werden. In diesem Fall ist ausschließlich die Regelung im Angebot maßgeblich.

§ 3 Leistungsumfang, technische Abweichungen und Zusatzleistungen

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich das jeweilige schriftliche Angebot der Wermento GmbH.

Die Wermento GmbH ist berechtigt, technisch oder wirtschaftlich gleichwertige Produkte, Komponenten oder Ausführungsarten zu verwenden, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

Zusätzliche, geänderte oder aufgrund technischer, örtlicher oder behördlicher Gegebenheiten erforderliche Leistungen gelten als Mehrleistungen und werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Verbrauchern) bzw. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Unternehmern).

Die Wermento GmbH ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 90 % der Auftragssumme zu verlangen, soweit dies aufgrund hoher Materialkosten, Vorfinanzierungspflichten oder individuell beschaffter Komponenten sachlich gerechtfertigt ist.

Die konkrete Höhe der Anzahlung wird ausschließlich im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Die Anzahlung ist unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig und Voraussetzung für Materialbestellung, Terminplanung und Leistungsbeginn.

Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 7 Kalendertage nach vollständiger Beendigung der Installation sowie Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Preisänderungsklausel (Material- und Beschaffungskosten)

Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung die Material-, Energie-, Transport- oder Beschaffungskosten um mehr als 5 %, ist die Wermento GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen.

Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht, sofern die Preisanpassung 10 % der Auftragssumme nicht überschreitet.

§ 6 Liefer- und Ausführungsfristen, Prognosen

Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund von Materialengpässen, Witterung, Krankheit, höherer Gewalt, Verzögerungen durch Netzbetreiber, Behörden, Förderstellen oder sonstige Dritte berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Rücktritt.

Angaben zu Energieeinsparungen, Effizienz, Erträgen, Wirtschaftlichkeit oder Amortisation stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sondern unverbindliche Prognosen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen vollständig, rechtzeitig und kostenfrei zu erbringen.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung trägt der Kunde.

§ 8 Abnahme und fiktive Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung durch die Wermento GmbH.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

  • sie in Betrieb genommen wurde oder
  • der Kunde die Nutzung aufnimmt oder
  • der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel schriftlich rügt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Wermento GmbH.

§ 10 Fördermittel, Energieberater, KfW

Die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln erfolgt nicht durch die Wermento GmbH, sondern ausschließlich durch einen vom Kunden separat beauftragten Energieberater oder eine sonstige dritte Person.

Der Energieberater ist kein Erfüllungsgehilfe der Wermento GmbH.

Die Wermento GmbH haftet nicht für Aussagen, Berechnungen oder Zusagen des Energieberaters.

Eine etwaige Kostenübernahme für den Energieberater begründet keine Haftung für die Bewilligung oder rechtliche Bewertung der Förderung.

§ 11 Haftung und Haftungsbegrenzung

Die Wermento GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den vorzeitigen Beginn der Leistung, ist er zur Zahlung eines angemessenen Wertersatzes für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet.

§ 13 Elektronische Kommunikation

Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail erfolgen.

Der Zugang gilt mit Eingang auf dem Mailserver als erfolgt.

§ 14 Gerichtsstand, Recht, Schlussbestimmungen

Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Wermento GmbH.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.